1. Schweizer Skischule Savognin (SSS)
Die SSS ist eine Unternehmung und bietet Dienstleistungen im Bereich des Bergsports. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere das Erteilen von Schneesportunterricht, den Betrieb eines Kinderskiparadieses und weitere Dienstleistungen.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der SSS und ihrer Kundschaft. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der SSS akzeptiert die Kundschaft diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Dienstleistung bezahlt worden ist oder eine Reservation durch die SSS bestätigt worden ist. Buchung, Reservation und Bestätigung können dabei elektronisch, telefonisch, oder mündlich vor Ort erfolgen.
In jedem Fall gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn die Dienstleistungen der SSS in Anspruch genommen werden.
Die SSS behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Änderung
Die SSS ist ausdrücklich berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Broschüren, Flyer, Leistungsbeschreibungen, Preise, andere Bedingungen usw. jederzeit zu ändern.
Änderungen nach Vertragsabschluss sind zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt, verhältnismässig und für die Kundschaft zumutbar sind. Bei wesentlichen Leistungsänderungen hat die Kundschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Bezahlung in anderen Währungen wird der entsprechende Tageskurs des Zahlungsdienstleisters angewandt.
Die Kundschaft akzeptiert die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise.
Bei verspäteter Zahlung ist die SSS berechtigt, vertragliche Leistung zu verweigern und sofort entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Allenfalls durch Zahlungsverzug entstandene Kosten sind durch die Kundschaft zu bezahlen.
6. Vertragsauflösung
Eine Vertragsauflösung (Stornierung) ist bis spätestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei späterem Rücktritt, Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Jede angebrochene Leistung wird grundsätzlich voll verrechnet.
Aus Kulanz kann die SSS freiwillige Gutschriften gewähren. Diese erfolgen ohne Rechtsanspruch und begründen keine weiteren Forderungen.
7. Leistung
Grundsätzlich unterrichten die Schneesportlehrpersonen bei jedem Wetter. Die SSS behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss und auch während der Aktivität das Programm oder einzelne Leistungen abzuändern, abzusagen oder abzubrechen, wenn Natur- und/oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände (z.B. höhere Gewalt, Anordnungen der Behörden und/oder andere Sicherheitsmassnahmen und/oder weitere Risiken) dies erfordern.
Gruppenunterricht findet grundsätzlich ab vier Teilnehmern statt. Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als vier Teilnehmende oder wird es von der Organisation erfordert, behält sich die SSS das Recht vor, Gruppenkurse kurzfristig zusammenzulegen, zu kürzen oder in seltenen Fällen zu annullieren.
Aufgrund der flexiblen Organisation ist ein mehrmaliger Wechsel der Schneesportlehrperson unüblich, jedoch grundsätzlich möglich.
Die Benutzung der Liftanlagen im Kinderskiparadies der SSS ist während dem gebuchten Unterricht in den Unterrichtskosten enthalten. Die Benutzung aller anderen Liftanlagen ist nicht inbegriffen.
8. Datenschutz
Die SSS weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Bei der Bearbeitung der Personendaten hält sich die SSS an die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes. Die Datenschutzerklärung ist auf der Homepage der SSS publiziert und ist Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle einer Teilnahme am Kinderskirennen werden folgende Daten in der Rangliste auf unserer Website publiziert: Vorname, Name und Rennzeit. Die Publikation kann verhindert werden, indem eine entsprechende Nachricht an info@skischule-savognin.ch gesendet wird.
9. Haftungsbeschränkung
Die SSS bietet Gewähr für einen ordnungsgemässen Unterricht sowie für vertragsgemässe Leistungen. Allfällige Mängel sind sofort schriftlich der SSS mitzuteilen, ansonsten verwirken allfällige Ansprüche.
Die Haftung für indirekte Schäden und Mängelfolgeschäden (wie z.B. entgangener Gewinn) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden aus der Verwendung.
Ausgeschlossen ist eine Haftung der SSS, wenn ein Vertrag aus folgenden Gründen nicht oder nicht richtig erfüllt werden kann: Höhere Gewalt, Naturereignis, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen oder andere Ereignisse, welche nicht vorhersehbar oder abwendbar waren. In diesen Fällen entfällt auch eine Rückvergütung der nicht bezogenen Leistungen.
Die Haftung für Unfälle, Schäden oder Diebstähle wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Teilnahme an Schneesportaktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Kundschaft ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung (Unfall, Haftpflicht) selbst abzuschliessen.
Die SSS übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die SSS, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der SSS kein nachweislich vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt.
10. Abtretungsverbot
Ohne ausdrückliche Zustimmung der SSS dürfen die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der SSS nicht auf eine andere Person übertragen werden.
11. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Produkten und Dienstleistungen der SSS verbleiben bei der SSS.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist die Gemeinde Surses.
Schweizer Skischule Savognin, Version 1.3